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Honorar

Unser Honorar

Unser Honorar für Therapie

Der Therapie-/ Beratungsrahmen und die voraussichtlich notwendige Stundenzahl werden im Erstgespräch besprochen.

Unser Honorar richtet sich bei Therapieleistungen grundsätzlich nach dem jeweiligen zeitlichen Aufwand (gemäß § 4 UStG sind therapeutische Leistungen umsatzsteuerbefreit).
Hierbei berechnen wir wir wie folgt:

  • Therapie- oder Sprechstunde (a 60 Minuten) jeweils 70 €
    dabei werden Therapiesitzungen unterhalb oder oberhalb von 60 Minuten anteilig berechnet.

  • Findet die Sitzung in unserer Zweigstelle in Köln statt (Dürener Str.),
    berechnen wir aufgrund der erhöhten Verwaltungskosten jeweils 90 € / Stunde.
    Therapiesitzungen unterhalb oder oberhalb von 60 Minuten werden anteilig berechnet.

  • Bei Terminen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erhöht sich das Honorar pauschal um 20 € pro Therapiestunde

  • Für spezielle Leistungen, wie z.B. Hausbesuche haben wir gesonderte Honorarsätze. Erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich in unserer Praxis.

Unser Honorar für Gesundkeitsförderung

Unsere Entspannungsanwendungen im Rahmen der Gesundheitsförderung, Prävention und Nachsorge können wir Ihnen derzeit für nur 60 € pro Einzelsitzung anbieten (Dauer jeweils ca. 60 Min).

Im Rahmen der Gesundheitsförderung bieten wir für folgende Themengebiete an:

  • Tiefenentspannung und Phantasiereisen

  • Blockadenlösung

  • Atemübungen zur Selbstanwendung

  • Vorgespräch (ca. 1 Stunde)

  • Einzelsitzungen, die jeweils individuell auf Ihre Situation abgestimmt sind

  • Spezielle von uns entwickelte Hypnose-CD als zusätzliche Unterstützung

Unser Honorar für Gewichtsreduktion

Unsere CD zur Gewichtsreduktion

Unsere CD zur Gewichtsreduktion

Der Leistungsumfang und die voraussichtlich notwendige Stundenzahl werden wir im Erstgespräch besprechen.
Derzeit können wir die Einzelsitzung im Rahmen der Gewichtsreduktion für 70 € anbieten (Dauer jeweils ca. 60 Min).

Unser Konzept zur Gewichtsreduktion beinhaltet neben einem Vorgespräch und den eigentlichen Einzelsitzungen auch die individuelle Unterstützung zu Themen bezüglich Ihrer zukünftigen gesunden Ernährung und Lebensführung.

Die Gewichtsreduktion wird individuell auf Sie abgestimmt. Aufgrund der erforderlichen Vorleistung bitten wir Sie nach dem Vorgespräch um eine Anzahlung von 70 €, wenn Sie sich für anschließend für die Durchführung der Gewichtsreduktion entscheiden.

Unser Konzept umfasst hierbei folgende Leistungen:

  • Vorgespräch (ca. 1 Stunde)

  • Hauptanwendung (ca. 2-3 Stunden)

  • Nachsorgetermin 1 (ca. 1,5. Stunden)

Unser Honorar für Raucherentwöhnung

Die Raucherentwöhnung bieten wir zu einem Pauschalhonorar von derzeit 399 € an. Die Raucherentwöhnung wird individuell auf Sie zugeschnitten und nach dem Vorgespräch entsprechend erarbeitet. Aufgrund dieser Vorleistung bitten wir Sie nach dem Vorgespräch um eine Anzahlung von 100 €, wenn Sie sich anschließend für die Durchführung der Raucherentwöhnung entscheiden.

Unser Konzept umfasst hierbei folgende Leistungen:

Termine und Terminabsagen

Wir führen eine Terminpraxis, die es ermöglicht Termine speziell für unsere Patienten zu reservieren (entweder direkt in unserer Praxis oder jederzeit online über unserem Buchungskalender). Durch diese Flexibilität entstehen Ihnen keine längeren Wartezeiten. Können Sie einen Termin nicht einhalten, dann informieren Sie unsere Praxis bitte mindestens 48 Stunden vorher, damit dieser Termin von einem anderen Patienten wahrgenommen werden kann.

Zahlung des Honorars

Entrichten Sie das Honorar bitte im direkten Anschluss an Ihre Anwendung in bar. Zur Einreichung bei Ihrer privaten Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle, stelle ich Ihnen gerne nach Abschluss der Therapie eine gesonderte Rechnung aus.

Grundsätzliches zur Abrechnung über Krankenkassen

Selber zahlen kann sich für Sie lohnen

Die Therapie selbst zu zahlen kann neben dem Beitrag zu Ihrer Gesundheit einige weitere wesentliche Vorteile mit sich bringen und im Endeffekt viel Geld sparen helfen. Natürlich erscheint es zunächst vorteilhaft, wenn die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Inanspruchnahme der Versicherung kann aber später zu gravierenden Nachteilen führen.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist, dass die Diagnose eine psychotherapeutische Behandlung rechtfertigt. Es muss also versicherungstechnisch eine psychische bzw. psychiatrische Erkrankung vorliegen. Übernimmt Ihre Kasse die Behandlungskosten dann werden Sie wahrscheinlich als psychisch erkrankt oder vorerkrankt registriert.

Dieser Sachverhalt kann Sie dann später einholen, wenn Sie z.B. in eine private Krankenversicherung wechseln wollen. Als psychisch Vorerkrankter wird es dann schwierig oder zumindest aufgrund der dann zu erwartenden Risikozuschlägen teuer.

Lesen Sie hierzu z.B. den Beitrag von Stiftung Warentest oder dem Ärzteblatt zu diesem Thema.
Das ist jetzt nur ein Beispiel. Ähnlich kann es sich z.B. auch bei einer Lebensversicherung und weiteren Versicherungen verhalten.

Da Heilpraktiker der Schweigepflicht unterliegen und wir keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand an Krankenkassen weitergeben müssen, gelangen für Selbstzahler keine Informationen an z.B. Versicherungen, Behörden, Institutionen, Arbeitgeber, etc.

Es kann sich also lohnen zu hinterfragen, ob die Leistung über eine Krankenversicherung abgerechnet werden soll oder das Honorar privat zu übernehmen.

Verkürzte Wartezeiten

Termine können in der Regel kurzfristig vergeben werden und sind auch Abends oder ggf. am Wochenende möglich.

Wahl der Therapieverfahren

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen nur Therapien entsprechend der anerkannten Richtlinienverfahren. Das sind Stand 2016 folgende Therapieverfahren:

  • Verhaltenstherapie

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  • analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)

  • Seit Januar 2015 auch EMDR, zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen

Weil wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sind wir auch nicht an diese Richtlinienverfahren gebunden und können das Therapieverfahren individuell nach Ihrem Bedarf einsetzen und gestalten. Die Therapie kann hierdurch ggf. effektiver gestaltet und die Behandlungsdauer, bzw. die Behandlungskosten, optimiert werden.

Steuervorteile

Heilkundliche Leistungen die Sie selbst gezahlt haben, können Sie i.d.R. im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen. Erkundigen Sie sich bitte über diesen Sachverhalt und den damit verbundenen Freibeträgen bei Ihrem Steuerberater.

Wir können nicht selber mit der Krankenkasse abrechnen

Als Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem HPG (Heilpraktikergesetz) besteht für uns generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen. Sie als Patient leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich entsprechend über die jeweiligen Genehmigungsverfahren.

Somit haben wir leider keine Möglichkeit selbst mit der Krankenkasse abzurechnen. Daraus ergibt sich für Sie als Patient folgendes:
Sie zahlen das Honorar direkt an uns (üblicherweise unmittelbar am Behandlungstag) und erhalten nach Therapieende eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Übernimmt die Krankenkassen die Therapiekosten?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen in der Regel leider nicht für Heilpraktikerleistungen.

Gegebenenfalls übernimmt Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfestelle anteilig das angefallene Honorar, sofern dies in den Vertragsbedingungen bezüglich der Psychotherapie so vereinbart ist. Falls eine diesbezügliche Klausel besteht, ist zumeist eine Einschränkung des Leistungsumfangs damit verbunden. Die Erstattung kann z.B. ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Erkundigen Sie sich bitte bezüglich einer möglichen Leistungsübernahme und deren Umfang vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Krankenversicherung, bzw. Beihilfestelle.

Falls Ihre Krankenversicherung die Erstattung von Heilpraktikerleistungen bezogen auf Psychotherapie beinhaltet, ist unter anderen folgendes zu beachten:
Wenn Sie Ihre Rechnung bei der Krankenkasse (bzw. Beihilfestelle) einreichen, dann wird Ihre Krankenkasse höchst wahrscheinlich nur die Beträge entsprechend dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstatten. Dieses Gebührenverzeichnis ist unverbindlich und stammt aus dem Jahre 1985. Die Sätze für die einzelnen Leistungen wurden seither nicht mehr an die Kostenentwicklung in Deutschland angepasst und sind deshalb aus der Sicht vieler Heilpraktiker nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich gerechtfertigt. Sie zahlen somit den Differenzbetrag zwischen den Sätzen aus dem GebüH und unserem Honorar aus eigener Tasche, wenn Ihre Krankenversicherung entsprechend abrechnet.
Wir stellen Ihnen gerne eine Rechnung mit den entsprechenden Sätzen der GebüH aus, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Weil Versicherungsverträge unterschiedlich ausgestaltet sind, können wir diesbezüglich keine konkreten Aussagen treffen. Erkundigen Sie sich deshalb bitte auch über diesen Sachverhalt direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Noch Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne in unserer Praxis an unter: 02274/8299311
oder per E-Mail an: info@heilpraxis-psychotherapie.com